Rechtsanwälte erstreiten Schulplatz am Reclam-Gymnasium
Der von Pohle und Klatt Rechtsanwälte eingereichte Eilantrag auf Aufnahme am Reclam-Gymnasium war erfolgreich (VG Leipzig 4 L 495/14). Das VG Leipzig hatte entschieden, dass eine Vergabe von Schulplätzen aufgrund des Notendurchschnitts in der Bildungsempfehlung unzulässig sei. Es gelte für den Zugang zu allgemeinbildenden Schulen das Verbot der positiven Auslese. Die Begründung der Schulleiterin, der…