Studiengebührenbescheide für Studenten im Zweitstudium in Sachsen mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig

Pohle Rechtsanwälte waren für einen Studenten im Zweitstudium an der Universität Leipzig vor dem OVG Bautzen erfolgreich. Streitgegenstand war ein Gebührenbescheid über 500 €  Nach Auffassung des OVG Bautzen war der angegriffene Gebührenbescheid rechtswidrig, da das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz in § 12 dafür keine Ermächtigungsgrundlage darstellt. Andere Ermächtigungsgrundlagen gibt es nicht Dieses Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für Studenten…