„Anfang Juni 2014 erhalten Eltern von zukünftigen 5 Klässlern Nachricht darüber, welche weiterführende Schule ihr Kind im nächsten Schuljahr besuchen wird.  Da ausweislich einer Pressemitteilung der LVZ die Anmeldezahlen zum Schuljahr 2014/2015 an zentral gelegenen Leipziger Gymnasien die zur Verfügung stehenden Schulplätze erheblich übersteigen, werden viele Kinder ihren Wunschschulplatz nicht erhalten.  Viele Eltern fragen sich, welche juristischen Möglichkeit es gibt, dennoch entweder den genannten Erst-, den Zweit- oder den Drittschulplatz zu bekommen.

Bei einem Überhang von Bewerbern ist der Schulleiter verpflichtet, eine Auswahlentscheidung nach sachgerechten Kriterien zu treffen. Bei dieser von der Schule zu treffenden Wahl wurden in der Vergangenheit des Öfteren Fehler durch die Schulleiter gemacht. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Daneben sollte – falls Erfolgsaussichten bestehen – frühzeitig ein einstweiliges Anordnungsverfahren vor dem zuständigen VG eingeleitet werden.

Frau Dr. Pohle, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, führt am 21. und 28. Juni 2014 im Cafe Röstgut, Holbeinstr. 29, 04229 Leipzig von 11 bis 12 Uhr in die für Eltern und Kinder wichtige Thematik ein und beantwortet Fragen.

Mehr Info’s zur Veranstaltung unter:
http://erkenntnis-erfinderei.de/sp-vkk-14-2.php

Erkenntnis Erfinderei:
http://erkenntnis-erfinderei.de

RöstGut:
http://roestgut.de

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