-Warum Sie über ein gerichtliches Eilverfahren nachdenken sollten-

Nach der bahnbrechenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen zur Gewährleistungspflicht sächsischer Kommunen bei der Bereitstellung von Krippenplätzen (https://www.pohle-rechtsanwaelte.de/anspruch-auf-kitaplatz-trotz-fehlender-kapazitaet/) zeichnet sich ein regelrechter Wettlauf um Krippenplätze in Leipzig ab. Denn der für Eltern positive Beschluss aus Bautzen ändert grundsätzlich nichts an der Tatsache, dass in Leipzig in erheblichem Umfang Krippenplätze fehlen. Selbst wenn die Stadt Leipzig wollte, könnte sie also nicht allen Krippenplatzsuchenden auf einmal einen Platz zur Verfügung stellen. Vorläufig wird sich die Stadt Leipzig daher wahrscheinlich darauf beschränken, sich mit denjenigen Eltern auseinanderzusetzen, die einen vollstreckbaren gerichtlichen Titel erwirkt haben.

Da den Kommunen ihre gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Krippenplätzen seit Jahren bekannt war, haben POHLE und KLATT Rechtsanwälte die bisherige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Leipzig, dass sich die Stadt auf Erschöpfung der Kapazität berufen könne, in allen von ihnen betreuten Verfahren systematisch in Zweifel gezogen und nicht klein beigegeben.

Das Verwaltungsgericht Leipzig wird seine Rechtsprechung an die des Oberverwaltungsgerichts anpassen. Unsere Mandanten werden damit unter den ersten sein, die einen vollstreckungsfähigen Beschluss des VG Leipzig gegen die Stadt Leipzig in Händen halten.

 

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