Die erste Runde der Zuweisungsentscheidung für die weiterführenden Leipziger Schulen ist beendet. Die betreffenden Bescheide sind raus. Erneut konnten vielfach die Wünsche der Eltern nicht berücksichtigt werden.

Nach unserer Erfahrung kommen die Eltern bei ausreichend ernsthaftem Wunsch nicht umhin, die Entscheidung der Schule beim Verwaltungsgericht in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren überprüfen zu lassen. Soweit im Einzelfall Gründe, die gerade den Besuch der konkreten Schule dringend machen, übergangen wurden, oder Fehler im Verteilungsverfahren im gerichtlichen Verfahren aufgedeckt werden, bestehen gute Chancen, doch noch an der gewünschten Schule aufgenommen zu werden. Das verwaltungsgerichtliche  Verfahren fördert nicht zuletzt die Kooperationsbereitschaft der Schulbehörde bei der zeitnahen Klärung zweifelhafter Einzelfragen.

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