Abschlussprüfungen und Versetzung

Wir gratulieren unseren Mandanten, die bis jetzt mit Hilfe von Pohle Rechtsanwälte Abschlussprüfungen erfolgreich bestanden haben oder versetzt wurden. Weitere werden folgen.  Hinweis: In allen sächsischen Schulordnungen ist die Möglichkeit gegeben, aus wichtigem Grund versetzt zu werden, selbst wenn die Noten nicht ausreichen. Wir meinen, dass Corona ein solcher wichtiger Grund sein kann.

Unterricht und Benotung während der Schulschließung wegen Corona im Freistaat Sachsen

Viele Eltern stellen sich die Frage, ob die von den Schulen erteilten „Lernaufgaben“ benotet werden dürfen oder nicht. Hierzu gilt zunächst, dass derzeit laut Staatsministerium für Kultus kein Unterricht stattfindet. Gemäß § 22 Abs. 5 der Schulordnung für das Gymnasium (entsprechende Regelungen gelten in allen Schulordnungen) sind Grundlage der Leistungsbewertung alle vom Schüler im Zusammenhang…