Augen auf bei der Schulwahl!

Frau Dr. Pohle hat im aktuellen Heft „SchulRecht“ veröffentlicht eine Darstellung der unterschiedlichen Organisationsformen von Schulen neben der öffentlichen Schule – Ersatzschulen und Ergänzungsschulen. Aus der jeweiligen Form ergeben sich nämlich bedeutende Unterschiede in der Rechtsqualität der jeweiligen Abschlüsse sowie der Kontrolle und des Rechtsschutzes gegen schulische Maßnahmen.

Schulzuweisungen sind draußen!

Erneut werden nicht alle Grundschüler der vierten Klassen an ihrem Wunschgymnasium aufgenommen werden. Zur Kontrolle der jeweiligen Entscheidung führen Pohle und Klatt Rechtsanwälte seit Jahren entsprechende Verfahren. Wichtig für Eltern bleibt, gegen die Zuweisung an eine andere (ungewünschte) Schule rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Auch dieses kann anwaltlich übernommen werden. Dann sollte jedoch auch die Beantragung einstweiligen…